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Alter / Gesundheit Ballonfahren ist die geeignete Sparte der Aviatik für jedes Alter. Unsere jüngsten Gäste sehen gerade mal knapp über den Korbrand und unsere ältesten Gäste erreichen schon mal 90 oder mehr Jahre. Einzige Vorraussetzung ist für die Dauer der Fahrt stehen zu können. Eine gewisse Beweglichkeit, vor allem zum Ein- und Aussteigen ist von Vorteil. Ansonsten sind keine speziellen Kenntnisse oder körperliche Voraussetzungen notwendig.
- Personen mit Herz- oder Atembeschwerden empfehlen wir jedoch vorgängig mit dem Arzt Rücksprache zu nehmen.
- Frauen in Schwangerschaft dürfen nicht in grosse Höhen aufsteigen.
Kinder Kinder sind bei uns willkommen. Wir empfehlen Schulalter oder nach Ermessen der Eltern und in deren Begleitung können diese bereits jünger mitgenommen werden. Zu klein ist aber nicht zu empfehlen, weil es den Kleinen nach einer halben Stunde meist langweilig wird. Übrigens fahren Kinder in Begleitung beider Elternteile gratis mit uns (bis 12 Jahre).
Kleidung Neben gutem Schuhwerk (Wanderschuhe) empfiehlt sich eine den Temperaturen angepasste Kleidung. Kleiden Sie sich ähnlich wie für eine Wanderung, aber nicht zu warm. Im Korb herrscht kein Wind und man spürt zudem noch die Abwärme des Brenners. Eine Kopfbedeckung ist nicht zwingend aber aufgrund der Brennerhitze von Vorteil. Im Sommer reicht ein T-Shirt oder Hemd mit einem dickeren Pullover für alle Fälle. Da unsere Fahrten meist bei strahlendem Sonnenschein stattfinden, darf die Sonnenbrille nicht fehlen. Schützen Sie auch Ihre Haut vor Sonnenbrand. Vor allem im Winter reflektiert der Schnee enorm!
Effekten Sie können einen kleinen Rucksack oder eine kleine Tasche ohne Probleme mit in den Korb nehmen. Alkoholische Getränke sind vor und während der Fahrt nicht erwünscht. Nach der Fahrt aber umso genüsslicher. Nehmen Sie Fotoapparat, Feldstecher, Kamera etc. ruhig mit. Alle Gegenstände werden auf eigenes Risiko für Verlust oder Schaden mitgeführt.
Versicherung Die Take-Off Balloon AG verfügt über eine erhöhte Versicherungsdeckung für Haftpflichtansprüche die aus einer Ballonfahrt entstehen könnten. In der sogenannten Einheitsdeckung werden Ansprüche von Dritten auf der Erde und Passagieren gedeckt. Aufgrund der gewerbsmässigen Ballonfahrt der Take-Off Balloon AG beträgt die Deckung nicht wie üblich nur CHF 3 Millionen, sondern je nach Ballongrösse sogar 7 Mio. und mehr. Auf eine separate zusätzliche Unfallversicherung kann aufgrund der Einheitsdeckung verzichtet werden. Bei unseren Ballonfahrten handelt es sich um gewerbsmässige Ballonfahrten.
Offizieller Text der Versicherung (...für Juristen)
Die Beförderung unterliegt den Haftungsbestimmungen der zum Zeitpunkt des Fluges (Fahrt) geltenden Fassung der Verordnung über den Lufttransport (LTrV) vom 17. August 2005 für Inland- und internationale Beförderungen und, soweit anwendbar, dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999 sowie der EG-Verordnung Nr. 785/2004 vom 21. April 2004. Diese Regeln die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung eines Passagiers, für den Verlust oder die Beschädigung von Gepack und für Verspätung. Die Haftung kann beschränkt sein.
- Für Schäden bis zu 100 000 Sonderziehungsrechten (SZR), resp. 250'000 SZR kann die Haftung weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Darüber hinaus kann sich der Luftfrachtführer bei bestimmten gesetzlich festgelegten Entlastungsgründen von der Haftung befreien. Bei Tod oder Körperverletzung ist pro Passagier binnen 15 Tagen ab der Identifikation der Schadenersatzberechtigten natürlichen Personen eine Vorauszahlung zu leisten. Im Todesfall sind mindestens 16000 SZR geschuldet.
- Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck ist die Haftung auf 1000 SZR pro Passagier begrenzt.
- Bei Verspätung ist die Haftung auf 4150 SZR pro Passagier begrenzt.
- Leistungen, die den Schadenersatz-Anspruchsberechtigten aus der vom Luftfrachtführer oder vom Luftfahrzeughalter allenfalls abgeschlossenen Insassenunfall-Versicherung ausgerichtet werden, und Vorauszahlungen, die der Luftfrachtführer gestützt auf die geltenden Haftungsbestimmungen zu leisten hat, sind im vollen Umfang auf die Haftplichtansprüche anzurechnen.
Wandelmöglichkeit / Upgrademöglichkeit Sämtliche Gutscheine können jederzeit unter Anrechnung des bezahlten Preises an andere Fahrgutscheine oder Gruppentarife angerechnet werden.
Übertragbarkeit der Gutscheine Unsere Gutscheine können auf andere Personen übertragen werden. In diesem Falle ist uns unbedingt der neue Besitzer vollständig bekannt zu geben.
Rückgabe der Gutscheine Bezogene Gutscheine können nicht zurück gegeben werden. Ein Anspruch auf eine Geldrückforderung besteht nicht.
Bezahlung der Fahrscheine Jeder Passagier muss bei der Terminierung der Fahrt im Besitze eines gültigen Fahrscheines sein.
Annulierung / Verschiebung von Fahrterminen durch die Passagiere Dies ist bis 72 Stunden vor dem eigentlichen Fahrtermin ohne Folgen möglich. Die Take-Off Balloon AG behält sich das Recht vor zwischen 72 und 24 Std. 50% des Betrages zu belasten und innerhalb der letzen 24 Stunden vor der Fahrt die ganzen 100%. Bei Nichterscheinen zum Fahrtermin verfällt der Gutschein in jedem Falle.
Gültigkeit der Gutscheine Die Gutscheine haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 2 Jahren. |